Häufige Fragen
Hier haben wir die häufigsten Fragen über unsere Förderangebote zusammengestellt.
Sie können sich mit uns telefonisch in Verbindung setzen, wir vereinbaren dann einen Termin für unser Offenes Beratungsangebot. Bei diesem Erstgespräch schildern Sie uns Ihr Anliegen und die bisherige Entwicklung Ihres Kindes, wir lernen Ihr Kind kennen und vereinbaren ggf. einen Termin für einen Entwicklungstest, der bei der Einschätzung des Förderbedarfs hilfreich ist.
Wir können dann eine Empfehlung abgeben, ob und in welcher Form Frühförderung für Ihr Kind notwendig und sinnvoll ist. Sie brauchen keine Überweisung vom Kinderarzt, die Beratung ist für Sie kostenfrei.
Wir betreuen Klein(st)kinder bis – spätestens - zum Eintritt in die Schule.
Die Entscheidung, ob ein Kind Frühförderung bekommt oder nicht, liegt bei Ihrem Kinderarzt/ bei Ihrer Kinderärztin. Wenn er/ sie der Maßnahme zustimmt, wird ein Förder- und Behandlungsplan ausgestellt, den wir zusammen mit einem Antrag auf Frühförderung beim Bezirk Schwaben als Kostenträger einreichen.
Nach ca. 4 Wochen liegt ein in der Regel positiver Bescheid des Bezirks vor.
Kostenträger für die Leistungen der Frühförderung sind der Bezirk Schwaben und die Krankenkassen. Es fallen für Sie keine Zuzahlungen an.
Einen Termin für das Erstgespräch bekommen Eltern innerhalb von 2 Wochen. Die Fördermaßnahme beginnt meist innerhalb der nächsten beiden Monate.
Die Therapien können ambulant, d.h. bei uns in der Frühförderstelle in Lauingen stattfinden. Wenn sie nicht mobil oder berufstätig sind, können wir in die Kindertagesstätte oder zu Ihnen nach Hause kommen.
Wir sind nicht an die gesetzlichen Ferientermine gebunden, dadurch kann die Förderung auch in Ferienzeiten stattfinden. Wenn die Kindergärten geschlossen haben, können wir alternativ Hausbesuche anbieten oder Ihr Kind besucht uns in der Frühförderstelle.
Unser Ziel ist es, jedes Kind in seinen Stärken zu fördern und Defizite - soweit möglich – auszugleichen, um ihm den Weg zu ebnen in die am besten geeignete Schulform. Da wir der Schweigepflicht unterliegen, bekommt die Schule keine Informationen von uns.
Die Frühfördermaßnahme ist eine Komplexleistung. Das bedeutet, dass es in verschiedenen Entwicklungsbereichen Defizite geben muss. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an eine niedergelassene Praxis für die jeweilige Disziplin. Wir können leider keine Rezepte aus dem Heilmittelbereich abrechnen.
Am „Vorschultraining“, „Spitz die Ohren“ und das Marburger Konzentrationstraining dürfen auch Kinder, die nicht bei uns in der Förderung sind, teilnehmen. Den Elternkurs „Wenn Elternschaft die Eltern schafft“ dürfen auch gerne Eltern von außerhalb besuchen.